Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert und stärken gleichzeitig Ihre Arbeitgeberattraktivität. Die bAV ermöglicht es, Lohnnebenkosten zu optimieren und Mitarbeitern eine staatlich geförderte Zusatzrente anzubieten. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die sowohl Ihren wirtschaftlichen Interessen als auch den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter entsprechen.
BETRIEBLICHE Altersvorsorge
Die 5 Arten der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland beruht auf fünf Arten:
Direktversicherung
Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer abschließt. Die Beiträge werden oft direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt, was steuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Im Rentenalter erhält der Arbeitnehmer dann die vereinbarte Auszahlung als Rente oder Kapitalauszahlung.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Beiträge in einen speziellen Fonds eingezahlt werden, der das Geld am Kapitalmarkt anlegt. Im Ruhestand erhält der Arbeitnehmer dann eine lebenslange Rente oder eine einmalige Auszahlung.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die von Arbeitgebern genutzt wird, um für ihre Mitarbeiter eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Im Ruhestand erhalten die Versicherten eine garantierte Rente oder haben die Möglichkeit auf eine Kapitalzahlung.
Direktzusage
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte Altersrente oder Einmalzahlung direkt aus dem Unternehmensvermögen zu zahlen. Es handelt sich um eine unmittelbare Leistungszusage, bei der der Arbeitgeber selbst für die Finanzierung und Auszahlung verantwortlich ist. Eine Rückdeckung über beispielsweise eine Versicherung ist möglich.
U-Kasse
Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein externes Versorgungswerk die Altersleistungen für Arbeitnehmer organisiert. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Unterstützungskasse, die später im Ruhestand eine Rente oder Kapitalleistung an den Arbeitnehmer auszahlt.

Welcher Durchführungsweg passt für ihr Unternehmen?
Wir kennen die Vor-und Nachteileder der verschiedenen Durchführungswege und der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie, optimale Strategie für die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Betrieb.
Darauf achten wir besonders:
- Eine rechtssichere Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge
- Auswahl der passenden Durchführungswege
- Eine Minimierung der möglichen Haftungsrisiken
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Ermitteln Sie mit wenigen Klicks Ihre Alters- und Erwerbsminderungsrente, die Kosten eines vorgezogenen bzw. die Vorteile eines späteren Renteneintritts.
Wer Verantwortung trägt, sollte auch bei der Altersvorsorge unternehmerisch denken.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Die bAV ist eine zusätzliche Rentenversorgung, bei der ein Teil des Gehalts vom Arbeitgeber direkt in eine Altersvorsorge eingezahlt wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und wird oft steuer- und sozialabgabenfrei gefördert.
Sie profitieren von steuerlichen Ersparnissen, einem geringeren sozialversicherungspflichtigen Einkommen und langfristigem Vermögensaufbau. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber zusätzlich durch einen Zuschuss.
In vielen Fällen ja. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag weitergeführt oder zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden – je nach Tarif und Anbieter.
Ja, insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können die bAV als gezielte und steueroptimierte Vorsorge nutzen.
Die Auszahlungen aus der bAV sind in der Rentenphase grundsätzlich steuer-/ und sozialabgabenpflichtig. Dafür profitieren Sie während der Einzahlungsphase von Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.
Der Vertrag ruht in der Regel, kann aber privat weitergeführt werden. Die bisher angesparte Leistung bleibt erhalten und geht nicht verloren.