Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert und stärken gleichzeitig Ihre Arbeitgeberattraktivität. Die bAV ermöglicht es, Lohnnebenkosten zu optimieren und Mitarbeitern eine staatlich geförderte Zusatzrente anzubieten. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die sowohl Ihren wirtschaftlichen Interessen als auch den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter entsprechen.
BETRIEBLICHE Altersvorsorge
Die 5 Arten der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland beruht auf fünf Arten:
Direktversicherung
Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer abschließt. Die Beiträge werden oft direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt, was steuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Im Rentenalter erhält der Arbeitnehmer dann die vereinbarte Auszahlung als Rente oder Kapitalauszahlung.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Beiträge in einen speziellen Fonds eingezahlt werden, der das Geld am Kapitalmarkt anlegt. Im Ruhestand erhält der Arbeitnehmer dann eine lebenslange Rente oder eine einmalige Auszahlung.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die von Arbeitgebern genutzt wird, um für ihre Mitarbeiter eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Im Ruhestand erhalten die Versicherten eine garantierte Rente oder haben die Möglichkeit auf eine Kapitalzahlung.
Direktzusage
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte Altersrente oder Einmalzahlung direkt aus dem Unternehmensvermögen zu zahlen. Es handelt sich um eine unmittelbare Leistungszusage, bei der der Arbeitgeber selbst für die Finanzierung und Auszahlung verantwortlich ist. Eine Rückdeckung über beispielsweise eine Versicherung ist möglich.
U-Kasse
Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein externes Versorgungswerk die Altersleistungen für Arbeitnehmer organisiert. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Unterstützungskasse, die später im Ruhestand eine Rente oder Kapitalleistung an den Arbeitnehmer auszahlt.

Welcher Durchführungsweg passt für ihr Unternehmen?
Wir kennen die Vor-und Nachteileder der verschiedenen Durchführungswege und der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie, optimale Strategie für die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Betrieb.
Darauf achten wir besonders:
- Eine rechtssichere Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge
- Auswahl der passenden Durchführungswege
- Eine Minimierung der möglichen Haftungsrisiken
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Die gesetzliche Rentenversicherung allein ist für heutige Arbeitnehmer als Altersvorsorge nicht mehr ausreichend.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur privaten Altersvorsorge
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ein normales Renteneintrittsalter von 67 Jahren vor. Sie können frühestens mit 63 in Rente gehen, müssen dann aber Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, werden Ihnen 3,6% von Ihrer Renten abgezogen. Voraussetzung für den vorzeitigen Rentenbezug ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Das bedeutet, dass Sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Wenn Sie 45 Beitragsjahre erreichen, dürfen Sie jedoch mit 65 Jahren ohne zusätzliche Abschläge in Rente gehen.
Bis 2004 war die gesetzliche Rente steuerfrei. Seitdem werden Altersrenten jedoch besteuert. Rentner, die 2005 in Rente gingen oder bereits Rente bezogen, mussten 50% Ihrer Renten versteuern. Seitdem steigt dieser Satz immer weiter an. Ab 2040 werden Renten zu 100% versteuert. Bei staatlich geförderten und privaten Altersvorsorgeprodukten gibt es andere Regelungen für die Besteuerung. Sprechen Sie uns an.
Steuerlich absetzen können Sie alle staatlich geförderten Produkte wie die Riester Rente, die Basis-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungsverträge können Sie dagegen nicht von der Steuer absetzen.
Einer der Vorteile der privaten Rentenversicherung ist die flexible Auszahlung im Rentenbezug. Sie können dabei zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen. Zudem können Sie schon in der Ansparphase jederzeit Teile des Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Steuerlast deutlich geringer ausfällt, da die Leistungen aus den Verträgen nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Der Nachteil gegenüber beispielsweise einer Direktversicherung ist, dass Sie die Beiträge für die private Rentenversicherung aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen bezahlen und eine steuerliche Geltendmachung so nicht möglich ist.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge besonders. Spart Ihr Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge ein, ist er seit 2019 verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen.
Riester- und Rürup-Produkte werden beide staatlich geförtert. Die Unterschiede liegen in der Art der Förderung. Bei der Riester Rente können Sie maximal 2.100 Euro Beitrag pro Jahr absetzen. Bei der Rürup Rente sind es Stand 2019 24.305 Euro. Bei der Riester Rente gibt es zusätzlich eine Zulage, die direkt in den Vertrag eingezahlt wird. Erwachsene erhalten 175 Euro. Für Kinder, die noch Kindergeld beziehen, gibt es ebenfalls eine Zulage. Vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro jährlich und Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, sogar 300 € pro Jahr.
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